Stellplatzabgabe streichen
FDP will radikale Senkung bzw. Abschaffung der Stellplatzabgabe
Der von der FDP – Fraktion in der Ratssitzung am 12.11.08 gestellte Antrag, der zur Zeit in den Fachausschüssen weiterbehandelt wird, im Wortlaut:
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine Beschlussvorlage vorzulegen, nach der die S a t z u n g über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Bauordnung NRW dergestalt geändert wird, dass die in Bocholt zu entrichtende Stellplatzabgabe auf das niedrigste, nach § 51 BauO NRW noch zulässige Niveau gesenkt wird und problematische Innenstadtbereiche durch Änderung der Zoneneinteilung weiter entlastet werden.
Begründung:
Die Stellplatzabgabe behindert nach Auffassung der FDP die Innenstadtentwicklung und ist Mitverantwortlich für dortige Leerstände.
Im Innenstadtbereich der Stadt Bocholt ist nach der derzeit geltenden Ortsatzung für nicht nachgewiesene Stellplätze ein Ablösebetrag von € 12.000,00 an die Stadt Bocholt zu entrichten. In den beiden zusätzlich festgelegten äußeren Gebietszonen ermäßigen sich die Sätze.
Die Erhebung eines Satzes von bis zu 80 % der Herstellungskosten öffentlicher Parkeinrichtungen ist nach dem derzeit geltenden Landesrecht zulässig, die Stadt Bocholt nutzt dies derzeit bis fast zur Höchstgrenze aus.
Stellplatzabgaben können nicht nur bei Neuerrichtung, sondern auch bei Nutzungsänderungen in den Gebäuden anfallen. Soll also beispielsweise ein Ladenlokal in eine Gaststätte oder Arztpraxis umgewandelt werden oder Wohnraum zur Erweiterung eines Ladenlokals genutzt werden, kann es teuer werden.
Wie aber will beispielsweise eine Pizzeria, die sich unter Mitnutzung eines Leerstandes erweitern will, dafür dann aber 3 Stellplätze nachweisen müsste, die verlorene Stellplatzabgabe von € 36.000,00 wieder hereinholen ?
Die radikale Senkung der Stellplatzabgabe auf das niedrigste noch in Einklang mit § 51 LBauO stehende Niveau ist nach Auffassung der FDP-Fraktion ein Beitrag, den die Stadt Bocholt zur Belebung der Innenstadt leisten könnte und sollte.
Stark problembehaftete Innenstadtbereiche sollten darüber hinaus eventuell durch Umgruppierung in eine „günstigere Zone“ weiter entlastet werden.
Die Bocholter FDP wird gleichzeitig ihre Verknüpfung in die Landesebene nutzen, um sich dort für die vollständige Abschaffung der Stellplatzabgabe einzusetzen, denn außer staatlichen Mehreinnahmen – man schaue nur auf die problematische Parkplatzsituation im Norden der Stadt – hat diese Regelung keine Erfolge gebracht. |