FDP BOCHOLT

Anträge zum Haushaltsplan 2009

 

Bocholt, den 07.01.09
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Nebelo,
 
Die FDP-Fraktion beantragt für den Haushalt 2009
1) die Grundsteuer B um 25 %-Punkte, von 381 % auf 356 % zu senken.
2) die Gewerbesteuer um 5 %-Punkte von 403 % auf 398 % zu senken.
Begründung zu 1) und 2):
Beide Maßnahmen würden endlich den von uns schon lange geforderten Richtungs­wechsel hin zur Entlastung der Bürger, den Einstieg in das Motto „Raus aus der Aufwärtsspirale“ einläuten..
Für 2009 sind seitens der Stadt Bocholt aus der Grundsteuer B Gesamteinnahmen in Höhe von € 9.250.000,- geplant. Die Hebesatzsenkung würde damit etwa zu Mindereinnahmen vom ca. € 600.000,- führen.
Aus der Gewerbesteuer sind Gesamteinnahmen in Höhe von € 28.000.000,- kalkuliert, es würde sich eine Mindereinnahme von ca. € 350.000,- ergeben.
Eine Kompensation des Einnahmeausfalls kann unseres Erachtens erreicht werden über eine Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit, die erhebliche Synergiepotentiale beinhaltet. Wir fordern daher den Bürgermeister auf, auf diesem bisher stark vernachlässigten Bereich endlich aktiver zu agieren.
Nicht unerwähnt soll an dieser Stelle bleiben, dass die FDP trotz des historischen Rekord­überschusses von rund € 10 Mio. in 2007 bislang zu Gunsten von auch erfolgter Schulden­tilgung auf Steuersenkungsforderungen verzichtet hat.
3) die Wiedereinführung eines Schuldendeckels für die Haushalte 2009 ff. und zwar
getrennt nach Investitions- und Liquiditätskrediten, für den städtischen Kernhaushalt sowie die Sondervermögen ESB und GWB.
  1. Das Volumen der Kredite zur Liquiditätssicherung darf bis zum Jahr 2012 und danach die Höhe von 2,0 Mio. € nicht überschreiten;
  2. Das Volumen der Kredite für Investitionen darf bis zum Jahr 2012 und danach die Höhe von 150 Mio. € nicht überschreiten. Bis spätesten Ende 2010 ist zu prüfen, ob eine weitere Absenkung des Schuldendeckels erfolgen kann.
Begründung:
Die in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom Kämmerer ausgehändigte neue Schuldenprognose belegt sehr deutlich, dass die Stadt Bocholt weit über ihre Verhältnisse lebt. Die mittelfristige Finanzplanung offenbart, dass erstmalig im Haushaltsjahr 2010 Kassenkredite zur Finanzierung laufender Aufwendungen aufgenommen werden müssen – bis zum Jahre 2012 sind insgesamt sogar mehr als 17,0 Mio. € veranschlagt. Gleichzeitig soll der Schuldenstand für Investitionskredite im Jahr 2012 auf einen Stand steigen, der vor einigen Jahren jenseits des Vorstellbaren gewesen wäre: über 170 Mio. €!
Die FDP hält es daher für zwingend geboten der ausufernden Verschuldung Einhalt zu gebieten, um künftige Generationen finanziell nicht noch mehr, als dies ohnehin schon der Fall ist, zu belasten.
Bis zum Haushaltsjahr 2006 wurde der jeweilige Haushalt unter Berücksichtigung einer formellen Schuldenobergrenze beschlossen. In den beiden letzten Jahren fehlte eine explizite Festlegung der Maximalverschuldung - nicht zuletzt deshalb, weil die „Altgrenze“ wesent­liche Maßnahmen und Risiken (Deponie, Feuerwache, diverse Prozessrisiken) nicht enthielt.
Unter Berücksichtigung der wohl nun unvermeidlichen Belastungen wegen der neuen Feuer­wache in Höhe von ca. € 11 Mio., wegen der Deponie in Höhe von ca. € 20 Mio. sowie wegen sonstiger notwendiger Investitionen erscheint der von uns mit € 150 Mio. gewählte Schulden­deckel realistisch. Nicht versäumt werden darf allerdings bis Ende 2010 erneut zu prüfen, ob die finanzielle Entwicklung eine weitere Absenkung des Schuldendeckels erlaubt.
Hingewiesen sei hier darauf, dass die FDP es begrüßt, wenn der Staat gerade in konjunktur­schwachen Zeiten ausgleichend seine Investitionstätigkeit, z.B. Gebäude- und Straßener­haltungsinvestitionen, erhöht.
4) die zweite, derzeit nicht besetzte A 16 - Stelle aus dem Stellenplan ersatzlos zu streichen.
Begründung:
Da die Wiederbesetzung der Stelle in der folgerichtig zu ihrer Einrichtung geführten Situation, nämlich für die gemeinsame Wahrnehmung der Aufgabe der Leitung des Bürger­meisterbüros und der Kämmerei absehbar nicht ansteht, kann die Stelle ersatzlos gestrichen werden.
5) die Kürzung des zu Produkt 13.3341 ( S. 502 des Haushaltsplans ) für die Herstellung von Grünanlagen angesetzten Budgets um 30 % .
Begründung:
Der mit über € 1,1 Mio. angesetzte Betrag erscheint zu hoch. Soweit es sich daher nicht um pflichtige Maßnahmen handelt, müssten Einsparungen in geforderter Höhe möglich sein und ebenfalls als Kompensation für Steuermindereinnahmen einsetzbar sein.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
- Guido Pasedag -
Fraktionsvorsitzender